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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denise882
01.08.2007, 14:45 Uhr

Ummeldefrist von einem Pkw

Hallo,
also meine Frage wäre, wie lang ich Zeit habe mein Auto bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt(NRW,Siegburg) umzumelden.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2007, 15:03 Uhr

zu: Ummeldefrist von einem Pkw

Grundsätzlich sollte das unverzüglich geschehen. (Halterwechsel oder Wohnortwechsel)

Wenn Du nur vorübergehend den Standort des Kraftfahrzeugs verlegst (z.B wegen einem Praktikum), braucht es nur umgemeldet werden, wenn es länger als drei Monate dauern wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden