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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schweden
25.06.2007, 13:45 Uhr

Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Hab mal eine Frage. Ich lebe in Schweden, habe aber nach wie vor meinen deutschen Führerschein. Jetzt habe ich hier im Verkehr gesündigt, was in Schweden wohl mit Führerscheinentzug geahndet wird. Können die meinen dt Führerschein einziehen oder schalten die die dt Polizei ein und ich muss den F da abgeben? Was verhängt D für eine Strafe, wenn man nicht gescheit guckt beim Losfahren und einen Motorradfahrer umnietet (es geht ihm gut, "nur" Beinbruch)?
Danke für alle Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2007, 14:10 Uhr

zu: Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Allein schon für die Art wie du das schreibst gehört dir der Schein auf Lebzeit entzogen.

Durch Leute wie dich sterben viele Motorradfahrer...denk mal drüber nach

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Kräftig Gas geben

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft