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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern liza1987
12.06.2007, 19:30 Uhr

Theorie Prüfung

hallo!

Und zwar hab ich eine Frage bezüglich der Gültigkeit meiner Theorieprüfung. Die würde nämlich im Juli dieses Jahres ablaufen und ich bin leider schon einmal durch die praktische Prüfung durchgefallen. Daher wollt ich fragen, ob ich nachdem die Theorie abgelaufen ist alles neu machen muss sprich Theoriestd und etc. Oder jediglich die Theorie Prüfung?

Hoffe jmd kann mir da helfen. Falls ich bald meine praktische Prüfung schaffe, hat sich das Thema auch erledigt. Aber man weiß ja nie.

LG liza

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
12.06.2007, 19:41 Uhr

zu: Theorie Prüfung

Meiner Meinung nach musste die Stunden nochmal machen und wenn du seit Bestehen der Theorie nicht eine FE-Klasse erworben hast vermutlich sogar nichtmal mit verminderter Fragenzahl.

Aber keine definitive Aussage.

Red einfach mit deinem Fahrlehrer ... evtl bestätigt er dir ja so die stunden

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.06.2007, 20:16 Uhr

zu: Theorie Prüfung

die theo stunden musst du nicht wiederholen aber einen neuen antrag beim sva stellen und somit auch die theo prüfung.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern liza1987
12.06.2007, 21:41 Uhr

zu: Theorie Prüfung

ok, also bist du dir da sicher, dass ich nur die theo prüfung nachmachen muss??? ok super, dankeschön

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden