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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern matze199
31.05.2007, 15:04 Uhr

Geblitzt und Nachforschungen der Polizei

Hallo,

bin Anfang März mit dem Wagen meiner Mutter geblitzt worden mit 23 Km/h zu viel auf der Autobahn.
Sie hat von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
Jetzt war schon zwei Mal die Polizei bei ihr zu Hause (zum Zeitpunkt der "Tat" wohnte ich noch dort- jetzt nicht mehr).
Beim ersten Mal wollten die nur mit ihr sprechen, sie war aber nicht da.
Beim zweiten Mal wollten die MICH sprechen, obwohl meine Mutter nicht mich als Fahrer angegeben hat und ich auch nicht im Fahrzeugschein stehe.
Habe lediglich schon mal eine Strafe von meinem Konto bezahlt. Daran wird es wohl liegen, oder?

Was kann man jetzt noch machen oder verzögern bis zur Verjährung?
Wie sieht es damit aus, dass ich dort nicht mehr wohne (bin auch umgemeldet)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.05.2007, 17:15 Uhr

zu: Geblitzt und Nachforschungen der Polizei

so gut wie nix mehr. hat aber nix mit deinem konto sondern mit der "nicht aussage" deiner mutter zu tun.
die polizei wird nächstens bei deiner neuen wohnung erscheinen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.05.2007, 19:51 Uhr

zu: Geblitzt und Nachforschungen der Polizei

» Habe lediglich schon mal eine Strafe von meinem Konto bezahlt. Daran wird es wohl liegen, oder?
«


Auf Kontobewegungen hat die Polizei keinen Einblick. Vermutlich liegt es einfach daran, daß auf dem Photo ein jüngerer Mann zu sehen ist, während als Halterin eine etwas ältere Frau eingetragen ist. Da liegt der Schluß zum Sohnemann nahe.

» Was kann man jetzt noch machen oder verzögern bis zur Verjährung? «

Mehr als gar nichts sagen und sich vor der Polizei verstecken kannst Du kaum tun.
Sobald die Behörde Ermittlungsschritte gegen Dich anordnet, wird die Verjährung sowieso unterbrochen.
Die Ummeldung wird nicht viel ausmachen.

Hilf wohl nix als abwarten, was passiert.

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Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

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