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 kanbudong
07.03.2007, 21:53 Uhr
Hilfe!
wegen zwei mal A-Verstöße in der Probezeit wurde ich von der Behörde zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ich habe folgende Fragen:
1) was ist die Folge, wenn man nicht zur verkehrspsychologischen Beratung gehen?
2) Eine freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung kann nur zwei Punkte tilgen. Spielt die Punkte in der Probezeit eine Rolle?
Ich würde mich auf Euere Hilfe freuen
 durbanZA
07.03.2007, 22:20 Uhr
zu: Hilfe!
1) keine direkte. Sollte allerdings irgendwanneinmal ein Fahreignungsgutachten erforderlich sein, macht es sich immer gut, sowas mal besucht zu haben, das kann sich da sehr positiv auswirken.
2) ebenso nicht direkt. In der Probezeit spielen die Punkte keine andere Rolle als in der nicht- Probezeit. Jedoch wirst Du nie wieder so schnell zwei Punkte tilgen können, auf anderen Wegen ist das so nicht möglich.
mfG Durban
 kanbudong
08.03.2007, 21:47 Uhr
zu: Hilfe!
Danke für Deine Antworte!
Aber ich habe gehört, dass die Punkte nach der Probezeit neu gerechnet wird. Ob die Punkte in der Probezeit getilgt wird, spielt keine Rolle oder?
Noch eine Frage: wann ist ein Fahreignungsgutachten erforderlich?
 durbanZA
09.03.2007, 02:12 Uhr
zu: Hilfe!
Zur ersten Frage: Hast Du falsch gehört. Nach Ablauf der Probezeit behältst Du Deine Punkte. Es gibt nur einen denkbaren Fall, an dem Dein Punktekonto auf null gesetzt wird: Der Entzug der Fahrerlaubnis.
zweite Frage: Solltest Du einen dritten A-Verstoß begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen (also kein Fahrverbot, sondern tatsächlich Führerscheinentzug) und Dir wird eine Sperre, mind. 3 Monate, auferlegt.
Nach Ablauf dieser Sperre kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Sollte die Führerscheinstelle dann Zweifel daran hegen, daß Du fähig bist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, kann sie solch ein Fahreignungsgutachten anfordern. Sollte das negativ ausfallen, wird Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt. Falls man zeigt, daß man schon in der Vergangenheit seine Fehler aufgearbeitet hat, z.B. durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, macht sich das dabei natürlich ganz gut. Sollte das Gutachzten positiv sein, wird Dir eine neue Fahrerlaubnis mit Restprobezeit, aber hier (s.o) bin bereinigtem Punktekonto, erteilt.
 kanbudong
11.03.2007, 11:59 Uhr
zu: Hilfe!
Danke, durbanZA
weiß Du, wie die verkehrspsychologische Beratung läuft?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Nötigenfalls herunterschalten
Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten
Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
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