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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kohrti
01.03.2007, 11:43 Uhr

Muss ich den Lappen wieder abgeben??

Hallo,

zu meiner Vorgeschichte. Ich hatte im Mai 2006 ein Fahrverbot von einem Monat.

Jetzt gerade fuhr ich auf der Autobahn nach Hause und es sind an dieser Stelle 100 kmh erlaubt und ich bin 140 kmh oder 138 kmh gefahren. Und es hat Blitz gemacht...

So bekomme ich jetzt 75€ Bußgeld und 3 Punkte. Hat meine Vorgeschichte jetzt eine weitere Konsequenz???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 11:54 Uhr

zu: Muss ich den Lappen wieder abgeben??

nein, nur jede überschreitung innerhalb des nächsten jahres ab 26 km/h wird dich wieder zum fussgänger machen.
in der pz bist du wohl nicht mehr ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.03.2007, 18:22 Uhr

zu: Muss ich den Lappen wieder abgeben??

Hm, hab ich gerade einen Blackout? Das ist doch schon die zweite Überschreitung von mehr als 25 km/h, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 21:31 Uhr

zu: Muss ich den Lappen wieder abgeben??

du nicht, aber ich. hast recht, war die 2. in einem jahr.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen