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corki1
27.02.2007, 19:21 Uhr
Alkohol in de Probezeit!
Hey.. hab eben einen Zug von einer Schischa genommen wo unten Wodka drin war! War aber sehr wenig! Mit wie vielen Promille darf man in der Probezeit fahren bzw. ab wann tritt das Null-Promille gesetz in kraft?
Danke
#121846
Fahrschüler07
27.02.2007, 19:41 Uhr
zu: Alkohol in de Probezeit!
Ohne auffälliges Fahren: bis 0,5 Promille
auffälliges Fahrverhalten: bis 0,3 Promille.
Allerdings: Trink dir lieber nen 0,2l Glas Bier, statt son Shsha-Quatsch da Tse...
#121847
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?
Sie dürfen halten
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?
Wenn sich die Schranken senken
Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
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