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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2007, 19:20 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

1. Wenn beides gezahlt ist, wäre es eh zu spät etwas zurückzufordern.
2. Ein gemeinsames Bußgeld gibt es nur bei "Tateinheit". Hier liegt aber Tatmehrheit vor, da das Unterlassungsdelikt "Nichtanschnallen" und das Begehungsdelikt "Zu-schnell-fahren" in keinem kausalen Zusammenhang steht.

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11.02.2007, 23:56 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Kann man das immer mit dem direkt bezahlen, auch wenn die aus einem Auto raus blizen zum Beispiel?

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12.02.2007, 01:30 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Du kannst nur dann vor Ort bezahlen, wenn man dir ein Verwarngeldangebot macht, das ist nur bis 35 € möglich. Ein Recht darauf hast du aber nicht. Bei
Radar-Blitzern schreibt normalerweise niemand die Messergebnisse mit, sondern die sind nur auf dem Foto gespeichert. Also könnte man dir vor Ort gar nicht sagen wie schnell du warst. Manchmal gibt es solche Radar-Kontrollen aber auch mit Sofortkasse. (Das spart die Arbeit für die Fahrerfeststellung wenns Punkte gibt und der Halter den Fahrer nicht nennt)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt