Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.12.2006, 21:18 Uhr

zu: Folgen

In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg. Da es sich hier um einen A- Verstoß handelt würden einem Probezeitler noch die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars drohen.

Klare Frage: Ist denn der Fahrer noch in der Probezeit?

Über die Höhe der zivilrechtlichen Forderungen kann natürlich nichts gesagt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.12.2006, 11:44 Uhr

zu: Folgen

"In jedem Fall aufgrund der Vorfahrtsverletzung ein Bußgeld von 50 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkte in Flensburg."

Wer einen Unfall verschuldet wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zur Kasse gebeten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2006, 12:18 Uhr

zu: Folgen

Also... ich mag mich ja irren, aber bei einem durch Vorfahrtverletzung herbeigeführtren Unfall handelt es sich doch um einen A-Verstoß, oder?
Kann sein, daß ich mich jetzt mit den 50 Euro vertan hab, aber ungefähr so m´ßte es hinkommen... ich guck nochmal in den Bkat,
Oder irre ich mich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.12.2006, 19:40 Uhr

zu: Folgen

34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 €
3 Pkt. + aufbauseminar wenn noch in der probezeit.

wäre mal merkwürdig wenn durban sich irren würde.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
30.12.2006, 00:54 Uhr

zu: Folgen

Ich mein irgendwo mal gehört zu haben dass Unfallverursacher immer mit 35 Euro bestraft werden, da sie sich halt nich an die StVo gehalten haben und somit den Unfall verursacht haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.12.2006, 11:29 Uhr

zu: Folgen

ich meine mal im bussgeldkatalog gelesen zu haben....
siehe oben

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.12.2006, 14:50 Uhr

zu: Folgen

hm, da kennt Ihr mich aber schlecht...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- an der nächsten Kreuzung abbiegen