Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:08 Uhr

Frage zum Autokauf..

Hallo ich bin noch neu hier und habe gleich mal eine Frage.
Ich hab nun seit 3 Monaten meinen Führerschein und möchte mir jetzt natürlich auch ein Auto zulegen;-) Mein Problem ist jetzt, dass ich das Auto ab dem 3. Januar brauche (wg. Beruf), aus finanziellen Gründen aber auch erst ab anfang januar in der lage bin mir eines anzuschaffen. Aus diesem Grund hab ich auch begonnen mich auf dem Automarkt etwas umzusehen und habe nun auch schon ein bestimmtes Auto im Auge ;)
Meine eigentliche Frage ist jetzt: Kann ich das Auto jetzt schon im Voraus irgendwie bestellen bzw. reservieren und es dann im Januar erst abholen, bzw. bezahlen? Gibt es da keine möglichkeit einen vorvertrag oder sowas abzuschließen?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, Lg :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
12.12.2006, 23:15 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

klar kannst du das auto verbindlich reservieren. du kannst auch schon einen teil anzahlen und den rest später erledigen. die verkäufer sind da meist sehr entgegenkommend. meine erfahrung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern succubi
12.12.2006, 23:47 Uhr

zu: Frage zum Autokauf..

ahh ok gut zu wissen, vielen dank!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen