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08.10.2006, 18:33 Uhr

EU-Führerschein in NRW

Hallo Forum,

wer kann mir sagen, ob die in einem anderen EU-Land gemachten Führerschein in NRW nicht mehr anerkannt werden. Und wenn ja, ab welchem Ausstellungsdatum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.10.2006, 18:58 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Begründet der Inhaber einer EU Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

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08.10.2006, 19:02 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hast Du noch keine 2 Jahre Deine Fahrerlaubnis, so mußt Du dich jedoch registrieren lassen. (Wegen Fahrerlaubnis auf Probe)

Gruß

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08.10.2006, 20:34 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hast Du z.B. in Polen den Führerschein gemacht, warst aber in Deutschland gemeldet, wird es Probleme geben.

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10.10.2006, 09:21 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

Hallo Warnecke,
habe den Führerschein in Spanien gemacht, gemeldet war ich in Deutschland und Spanien. Gibt das Probleme?

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10.10.2006, 14:58 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

wenn nachgewiesen werden kann, das Du 185 Tage in Spanien gemeldet warst, sollte es keine Probleme geben.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
10.10.2006, 15:35 Uhr

zu: EU-Führerschein in NRW

kleine Korrektur... Spanien hätte ihm keinen Führerschein ausstellen dürfen, wenn er nicht 185 Tage oder mehr dort war. Den deutschen Behörden hat das aber egal zu sein, die müssen den spanischen FS akzeptieren, und denen muss man auch nichts von wegen 185 Tage nachweisen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

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- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten