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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.09.2006, 14:36 Uhr

zu: unfall in der Probezeit

deinen führerschein behälst auf jeden fall. was an strafe usw. kommt, hängt einfach davon ab, was die polizei daraus macht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2006, 14:38 Uhr

zu: unfall in der Probezeit

Also Du wirst definitiv der Unfallverursacher sein, denn die Tatsache, daß Du dem Vordermann draufgefahren bist, zeugt davon, daß Dein Sicherheitsabstand nicht ausreichend war.
Auch die tiefstehende Sonne ist leider kein entlastendes Argument. Wenn Du nichts siehst, mußt Du erst recht erhöhten Abstand einhalten und -vorallem- langsamer fahren.
Demnach wirst Du die Schuld an diesem Unfall tragen.

Wurde zu dem Unfall ein RTW dazugerufen?

Der Überschrift des Threads entnehme ich, daß Du Dich noch in der Probezeit befindest. Ich vermute mal, daß der Polizist vor Ort Dir kein Verwarngeld angeboten hat? Das lässt darauf schließen, daß Dir ein A- Verstoß vorgeworfen werden könnte, was neben einem Bußgeld und einem Punkt die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anrodnung eines Aufbauseminars bedeuten würde.

Mit etwas Glück wird Dir noch schriftlich das Angebot gemacht, ein VErwarngeld zu bezahlen, aber üblicherweise wird das in so einem Fall vor Ort kassiert.

Tut mir leid, daß ich Dir wenig gute Hoffnungen machen kann, immerhin ist eines sicher: Um Deine Fahrerlaubnis musst Du Dir zu diesem Zeitpunkt keine Sorgen machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.09.2006, 19:19 Uhr

zu: unfall in der Probezeit

@durban

>> zu: hab ne dringende frage...

... wie immer...

holger <<

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03.12.2006, 23:20 Uhr

zu: unfall in der Probezeit

Na ja die 100€ Bußgeld und 3 Punkte wirst du schon bekommen haben oder ?
Dein bescheid vom Landratsamt mit einer Nachschulung und Probeseit noch nicht bei mir hat es 4 Monate gedauert bis da was gekommen ist.
Hatte auch einen Unfall.

Mfg quake19

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Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

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