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21.08.2006, 00:41 Uhr

Alkohol - Unfall - Probezeit

Hey!

Ich hab rießen mist gebaut. Hab mein Auto unter Alkoholeinfluss (ca. 1,5-2 Promille) gegen eine Wand gesetzt. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen? Wie lange wird mein Führerschein einbehalten?

Was denkt ihr?

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21.08.2006, 00:53 Uhr

zu: Alkohol - Unfall - Probezeit

das wird nicht billig.
30 bis 40 tg, ca. 10 monate fahrverbot, 7 punkte, ab 1,6 promille mpu zwingend, darunter möglich.
wenn noch in der probezeit verlängerung der probezeit auf 4 jahre (zeit ohne fe wird nicht mitgerechnet) und seminar.
von dir begangene schäden darfst du selber zahlen da dich die vers. in regress nimmt.

holger

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21.08.2006, 12:36 Uhr

zu: Alkohol - Unfall - Probezeit

Es ist niemand zu Schaden gekommen aber die Polizei war da und man hat mit Blut entnommen. Das ist ja das Problem.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften