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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.07.2006, 10:51 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

Beim Anhänger a) wäre die zulässige Gesamtmasse des Zuges (= z.G. Pkw + z.G. Anhänger) 3600 kg. Eine der notwendigen Voraussetzungen bei Klasse B ist aber, dass die z.G. des Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
20.07.2006, 10:59 Uhr

zu: Anhänger Klasse B

1. die beiden z.G. (zulässige Gesamtmasse) von beiden Fahrzeugen darf 3500 kg. NICHT überschreiten.

2. das z.G. des Anhängers muss kleiner sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges (Auto)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

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