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 AlexS1987
07.07.2006, 18:14 Uhr
Jemanden im Regen nass gemacht
Hi,
ich habe mal eine Frage: Und zwar bin ich eben im Regen durch die Stadt gefahren. An der Straße stand eine Frau. Ich habe nicht gesehen, dass über die ganze Straße eine Riesen-Pfütze ging, bin da leider durch gefahren und habe die Frau etwas nass gemacht. Sie rief mir das böse Wort Ar....... hinterher. Ich habe danach gewendet um mich bei der Frau zu entschuldigen, aber da war sie schon weg.
Wenn sich die Frau mein Kennzeichen gemerkt hat und es zur Anzeige kommen sollte, was käme dann auf mich zu?
 AlexS1987
07.07.2006, 18:41 Uhr
zu: Jemanden im Regen nass gemacht
Ach du scheiße, aber was sollte ich denn machen, ich konnte dochnet einfach mitten auf der Straße stehen bleiben.
 AlexS1987
07.07.2006, 19:09 Uhr
zu: Jemanden im Regen nass gemacht
Hat das auch Auswirkungen auf meine Probezeit?
 neon
07.07.2006, 19:50 Uhr
zu: Jemanden im Regen nass gemacht
wie kannst du eigentlich jeden tag so ruhig schlafen?
 Lizzard
07.07.2006, 20:24 Uhr
zu: Jemanden im Regen nass gemacht
>>>Ach du scheiße, aber was sollte ich denn machen, ich konnte dochnet einfach mitten auf der Straße stehen bleiben. <<<
Du sollst auch nicht stehen bleiben, sondern die Geschwindigkeit reduzieren. Durch vorausschauende Fahrweise kann man sowas leicht vermeiden...
Allerdings ist es manchmal auch unvermeidbar, wenn ein großer LKW einen die Sicht versperrt.
Ich hatte mal ein Brummifahrer vor mir der einfach schön mit 50 weiter gefahren ist. Der hat dann 2 Mädels auf dem Bürgersteig schön nass gemacht. Ich dann auch gleich noch hinterher.
Somit haben die gleich 2 Duschen bekommen. ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?
Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
Die Lichtzeichen der Ampeln
Die Zeichen des Polizeibeamten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?
Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten
Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten
Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
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