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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Uri
24.06.2006, 12:16 Uhr

Vorfahrt "an" der Autobahn?

Habe eine Frage zur StVO:
Vohrfahrt "neben" der Autobahn (Rasthöfe, große Parkplätze, Tankstellen)? In der DDR-StVO hatte eine autobahn-nahe Parallelspur (zur Autobahn) immer Vorfahrt vor der autobahn-ferneren.
Jetzt gilt auch hier rechts vor links!??

Uri

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2006, 15:39 Uhr

zu: Vorfahrt "an" der Autobahn?

äh... ich verstehe die Antwort nicht ganz:
» Im Bereich von Autobahnbahnparkplätzen oder Rasthöfen gilt die Regel rechts vor links ... Da diese Bereiche jedoch zur "Nebenfahrbahn" einer Autobahn gehört, gilt hier nicht rechts vor links. «

Also... ich schließe mich dem letzteren Satz an. Auf Autoibahnen und Kraftfahrstraßen (und deren Nebenfahrbahnen) hat der Verkehr auf der durchgehenden Spur (die im Ausnahmefall auch mal die von rechts sein kann), Vorfahrt. Wofür entscheidest Du Dich? :)

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