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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angiefire
07.06.2006, 16:35 Uhr

Hilfe!!! Unbeabsichtigte Fahrerflucht.

Hi, ich habe nen riesen Problem!!!
Während ich mit einem gemeinschaftlichen Firmenwagen (mit Fahrtenbuch) unterwegs war (7.6.06) ist auf der rechten Seite nen riesen Kratzer. Ich habe aber nicht gemerkt, daß ich wenn gestreift habe. Kann mir nur vorstellen, daß es beim Ein- oder Ausparken passiert ist. Was soll ich tun??? Bin doch ohne nen Zettel zu hinterlassen weggefahren und mußte als der Hausmeister den Kratzer gefunden hat, nen Bericht schreiben, wo ich war und was passiert ist! Was kann ich jetzt tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
07.06.2006, 20:13 Uhr

zu: Hilfe!!! Unbeabsichtigte Fahrerflucht.

Vielleicht hat ja jemand auf dem Parkplatz, während du weg warst, das Auto zerkratzt oder es hat dich jemand gestriffen.
Wenn du doch meinst, dass du Schuld haben könntest, dann solltest du dich schleunigst bei der Polizei melden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Metal Militia
07.06.2006, 21:29 Uhr

zu: Hilfe!!! Unbeabsichtigte Fahrerflucht.

also...in Deutschland gibt es diesen Spruch: Unwissenheit schützt vor Straftaten nicht...natürlich kann so etwas auch unbeabsichtigt sein aber da es in Deutscland keine z.B Fahrlässige Fahrerflucht gibt bleibt es bei Fahrerflucht...klingt vielleicht etwas hart aber es ist leider so :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.06.2006, 10:50 Uhr

zu: Hilfe!!! Unbeabsichtigte Fahrerflucht.

1. zum teil schützt unwissenheit vor strafe. und da es keine fahrlässigkeit gibt muss vorsatz nachgewiesen werden.
2. ist nicht sichr ob der fragesteller jemanden berührt hat oder, ob er von jemandem berührt wurde (halte ich hier für wahrscheinlicher).
3. gibt es auch zeitgenossen die mit freude den lack anderer zerkratzten. z.b. die kinder von erziehungsunfähigen eltern oder betrunkene etc.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist