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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Smitti
26.05.2006, 16:00 Uhr

Teilschuld???

Hi, ich hatte vor einigen Wochen einen kleinen Autounfall und würde gerne Eure Meinung dazu hören. Ich fuhr auf einer Vorfahrtsstrasse (kein Überholverbot) ca. 50 Meter vor einer Kreutzung (ohne Ampel) habe ich zum Überholen angesetzt weil der Vordermann rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzung war ich mit Ihm auf derselben Höhe als ein anderer von links in meine Richtung abbiegen wollte. Ich habe noch gesehen das er nicht angehalten hat und etwas nach rechts gezogen doch da ist er schon in mich reingefahren (ich nehme einfach mal an das er nur nach rechts geguckt hat und losgefahren ist). Er hat einen leichten Schaden am linken Licht und an der Stoßstange, bei mir ist die Tür kaputt. Ich bin der Überzeugung, dass Er Schuld hat, will aber auf Teilschuld raus. Wer ist Eurer Meinung nach im Recht??? Ihr könnt mich auch direkt an mailen.
Danke,

Smitti

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26.05.2006, 16:14 Uhr

zu: Teilschuld???

Hauptschuld trägt auf jeden Fall der von links Einbiegende: Dein Vorfahrtsrecht erstreckt sich über die ganze Fahrbahn, gilt also auch, wenn du auf der Gegenspur bist. Dir kann man aber eben ein Überholen bei unklarer Verkehrslage anlasten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Keinesfalls überholen

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten