Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnappi
25.05.2006, 14:35 Uhr

Führerschein mit 17 --> 18

Hallo! Ich habe mit 17 den Führerschein (begleitetes Fahren) gemacht. Jetzt bin ich 18, war aber noch nicht bei der Kreisverwaltung um meinen "neuen" Führerschein abzuholen. In wiefern ist der "alte" noch gültig? Darf ich damit jetzt auch schon alleine fahren?
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
25.05.2006, 14:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Nein, ich glaube du darfst erst alleine fahren, wenn du den neuen Führerschein in den Händen hälst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusteblume
25.05.2006, 15:12 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Ja, darfst du. Habe auch meinen Führerschein mit 17 gemacht und in dem steht drin, dass ich bis 17 nur in Begleitung fahren darf, der Führerschein allerdings auch noch 3 Monate nachdem ich 18 geworden bin, gültig ist. Kannst also problemlos noch mit deinem "alten" Führerschein fahren, solange du die 3 Monate noch nicht überschritten hast.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?

Durch hektische Fahrweise

Wenn bergab im großen Gang gefahren wird

Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 50 Liter

- 1 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt