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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi1985
24.04.2006, 21:25 Uhr

Klasse A erst mit 25????

Hallöchen!

Ich (21) ; Führerscheinklasse B seit 2004 ; möchte gerne meinen Motoradführerschein machen und wüsste gern, ob ich tatsächlich erst meinen Schein in dieser komischen beschränkten Klasse machen muss und dann hinterher nochmal in der unbeschränkten Klasse!!?? Steig da nicht so ganz durch...

Hoffe jemand kann mir da helfen und mir das mal deutlich erklären...

Mfg; Steffi1985

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi1985
24.04.2006, 21:43 Uhr

zu: Klasse A erst mit 25????

Supi, danke!!!
Hilft mir auf jeden Fall weiter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
24.04.2006, 22:28 Uhr

zu: Klasse A erst mit 25????

Aber vewechsel da nicht diese 2 Jahre mit der Probezeit, die haben nichts miteinander zu tun.

UNd du darfst nach ablauf der 2 Jahre A unbeschränkt fahren, ohne ienen neunen Schein zu beantragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr