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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OmV
20.04.2006, 01:16 Uhr

Alkohol in der Probezeit...

Wollte fragen, wie das jetzt mit dieser 0,0 Promille-Grenze aussieht?
Wurde das schon beschlossen?

Befinde mich naemlich in der Probezeit und hab mir gesagt, dass ich keinen einzigen Schluck trinken werde, wenn ich fahren muss.

Bin jedoch heute doch gefahren, obwohl ich etwas (wirklich nicht viel) getrunken habe, und bin mir jetzt total unsicher.

Kam heute mit einer Freundin auf das Thema, und sie war der Meinung, dass das noch nicht gilt?!
Wenn das stimmt, wie viel Promille darf man denn dann haben? 0,3 oder?
Irgendwie sagt jeder was anderes...

Hab nicht vor, wieder zu trinken (auch wenn es nur ein kleines Bier ist), nicht, dass ihr mich da falsch versteht, moecht nur wissen, wie das jetzt wirklich geregelt ist.

Gruß, OmV.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.04.2006, 03:26 Uhr

zu: Alkohol in der Probezeit...

Nein, das war bis jetzt nur mal im Gespräch, beschlossen ist da nichts.

Es gelten also in der Probezeit genau die gleichen Alkoholgrenzen wie immer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern OmV
20.04.2006, 10:38 Uhr

zu: Alkohol in der Probezeit...


Okay, danke fuer die Antwort.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrweise führt zu hohem Kraftstoffverbrauch?

Fahren mit hoher Geschwindigkeit

Volles Ausfahren aller Gänge

Rasantes Anfahren und unnötiges Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist