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14.04.2006, 16:56 Uhr

MPU später in Deutschland nachholen??

Nach 12Jahren unfallfreier Fahrt ist mir ein Unfall unter Medikamenten und auch etwas Alkohol (1,0 Promille) passiert. Ich rammte beim Sekundenschlaf ein parkendes Auto und hinterließ nur einen Zettel mit Adresse und sagte bei einer Tankstelle Bescheid-holte aber keine Polizei und fuhr Heim. Das wurde aber als Fahrerflucht ausgelegt und es war meine letzte Fahrt! Mein Führerschein wurde eingezogen und ich erhielt eine Sperrfrist. Das alles ist jetzt 6Jahre her und ich könnte/müßte den Führerschein neu machen. Doch wegen dieses damaligen Verstoßes rechne ich hier mit einer MPU, die ich gerne umgehen würde. Sollte ich im Ausland eine Wohnsitzmöglichkeit haben und den FS dort auch legal erwerben,kann dann trotzdem noch eine MPU in Deutschland auf mich zukommen? Denn wie ich im Forum gelesen habe, dürfen die FS a.d.Ausland nicht einfach eingezogen werden und Ende.Aber in wieweit halten sie hier einer Kontrolle stand?? Ich habe mittlerweile kein Problem mehr mit Alkohol oder Medikamenten, also bin fit-mein Geldbeutel weniger. Daher möchte ich nicht unnötige MPU`s bezahlen - aber noch weniger irgendeine Fahrschule im Ausland, wenn es keinen Sinn macht. Macht es für mich Sinn?? Ich wäre dankbar für Eure Info : )

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren