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 Alex86
11.04.2006, 20:53 Uhr
Unfall beim Abbiegen ohne Polizei
Hi Leute!
in der letzten Woche ist mir leider folgendes passiert:
ich bin auf eine volle Kreuzung raufgefahren und stand mitten auf der Straße. Dann wollte ich auf die 2 Linksabbiegerspur wechseln, wo ich um ein Auto herum fahren musste. Während ich dies machte habe ich ausgelenkt und ein vorbeigefahrender Wagen hupte. Meine letzt Reaktion war das falsche herumreissen des Lenkers und ich stoßte vorne gegen das Fahrzeug, das ich umfahren wollte. Am Unfallort haben wir ohne hilfe der Polizei die Daten ausgetauscht. Nun nach Tagen habe ich mit der Erledigung der Bezahlung Schwieriegkeiten, da mein Unfallgegner einen Bar-Vorschuss ohne jegliche Rechnung haben will. Kann ich trotz eines kleinen Krazers am Auto Schwierigekeiten mit der Probezeit bekommen???
Ich wäre über eure Infos sehr dankbar! Gruß Alex

 DaRealAd
11.04.2006, 21:18 Uhr
zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei
Solange die Polizei nichts mitbekommt passiert nichts mit deiner Probezeit. Bei deiner Unfallschilderung bin ich mir nicht ganz sicher, ob das ein A-Verstoß wäre, oder ob du hier mit einem Verwarngeld davongekommen wärst. Aber eigentlich macht es keinen Sinn das nachträglich bei der Polizei zu melden.
Verweise deinen Unfallgegner einfach an deine Versicherung, die sorgt schon dafür, dass er bekommt was ihm zusteht und passt auf, dass kein Betrug stattfindet. Auch wenn du den Schaden selber zahlen willst, um eine Höherstufung zu vermeiden, kannst du das später immer noch an die Versicherung zurückzahlen, es ist also nich nötig, dass du dich mit der Zahlung rumärgerst.
 Alex86
12.04.2006, 00:19 Uhr
zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei
erstmal vielen dank für den Tip! da hab ich mir was nettes eingefangen ;-)
Ich hätte eigentlich auch keine erklärung warum mein unfallgegner im nachhinein zur polizei gehen sollte, wegen einem kleinen kratzer, die sie selber auf dem ersten Blick nicht nachbessern wollte.
Leider kam es jetzt erst zu Missverständnissen.
Welcher Vorfall und mit welchem Ausmaß würde denn ein A-Verstoß vorliegen?
 rizzo
12.04.2006, 09:59 Uhr
zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei
Da ihr die Polizei nach dem Unfall nicht gerufen habt, hat sie mit der Sache absolut nichts zu tun. Die Schadensabwicklung findet allein zwischend dir und dem Unfallgegner (bzw. der Versicherung), und wenn es Streit gibt, dem Zivilgericht statt. Keine Gefahr für die Probezeit.
 rizzo
12.04.2006, 10:03 Uhr
zu: Unfall beim Abbiegen ohne Polizei
Nachtrag:
> Ich hätte eigentlich auch keine erklärung
> warum mein unfallgegner im nachhinein zur
> polizei gehen sollte, wegen einem kleinen
> kratzer
Es würde gar auch keinen Sinn machen, egal wie klein/groß der Kratzer ist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte
Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Der Lkw
Der grüne Pkw
Der gelbe Pkw
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