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02.04.2006, 22:31 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Darf ein Deutscher, der in Polen sein Studium macht mit dem polnischen Fahrzeug und polnischer Fahrerlaubnis zum Wochenende in Deutschland fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.04.2006, 00:12 Uhr

zu: zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Wenn es hier Probleme geben kann, dann nur von steuerlicher Seite.
Wenn dein Wohnsitz in Deutschland liegt, dann ist das Fahrzeug für den Zeitraum, den es in Deutschland von dir bewegt wird, steuerpflichtig.
(Wobei ich mir nicht sicher bin, ob "Wohnsitz" bedeutet, dass du hier gemeldet bist, oder wie beim Führerschein du dich auch den Großteil der Zeit (=185 Tage im Jahr) hier aufhalten mussT)

Klarheit schafft wohl eine Anfrage beim Finanzamt deines hiesigen Wohnsitzes.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz

An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Schulbussen

Taxen

Linienbussen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben