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23.03.2006, 17:27 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.

Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.

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23.03.2006, 17:34 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen