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 HarryAngel
18.03.2006, 01:09 Uhr
Welche Versicherung gilt?
Hi,
hoffe,es ist im richtigen Topic,also folgende Situation:
Ich hol heute zwei Möbelstücke ab und miete dazu,da das zwei riesen Dinger und ich hab dazu normal nen Sprinter (also quasi nen LKW-ähnliches Auto,bloss hinten viel Platz).Ich fahr das nach hause und dann passierts,ich ecke beim rechts abbiegen mit meinem rechten hinteren Teil an ein anderes Auto.Dort ist nun vorne auf der Fahrerseite nen paar Kratzer und Lackschäden.Unfall bei demjenigen natürlich gemeldet.Er lässt dies begutachten bzw. in Ordnung und bringt dann das ganze zu mir. Nun kommt es:
In dem Vertrag,wo man vor der Benutzung des Sprinters unterschreiben musste,stand: Bei Beschädigung des Sprinters wird bei Unfall eine Selbstbeteiligung von 550 Euro fällig.
Jedoch ist an diesem Sprinter keine Beschädigung,sondern nur an dem anderen Auto.Davon stand nix da drin.Die von dem Möbelhaus wussten zunächst auch net so recht,wie das nun abläuft. Ist das nun ein Haftpflichtfall oder kommt das zur (Voll)Kaskoversicherung??
Weiss einer,wie das nun weiter abläuft......
Wäre supernett und wäre total dankbar für Hilfe!
DANKE

 HarryAngel
18.03.2006, 16:27 Uhr
zu: Welche Versicherung gilt?
Danke erstmal für die Antworten.....ich warte jetzt erstmal ab und schau dann mal,was so passieren wird......hoffe,dass das gut ausgeht ;)
Danke für die Hilfe
 HarryAngel
20.03.2006, 18:53 Uhr
zu: Welche Versicherung gilt?
Hallo,also,ich hab ein kleines Update:
Also,heute kommt der Typi mit nem Kostenvoranschlag von sage und schreibe 1500-2000€........für ein paar Kratzer?Doch,der hat auch noch nen Austausch der Stoßstange quasi mitreingebracht,die werkstatt.....nun will der bei denen im Möbelhaus,wovon ich mit dem Sprinter den Mist gebaut hab......jedoch,was ist,wenn die sich weigern zu zahlen oda so?Was mache ich dann?
und noch was anderes:
Kann man theoretisch einspruch gegen so eine Begutachtung einlegen,weil ich mein,die Stoßstange wegen 2 Kratzern austauschen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?
In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen
Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?
Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn
Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat
Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?
Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen
Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält
Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen
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