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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jozack
14.03.2006, 20:50 Uhr

Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

Ist es möglich eine Ausnahmegenehmigung zu verlangen, dass man auf dem Schulweg alleine fahren darf. Mit dem Führerschein ab 17????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
15.03.2006, 21:14 Uhr

zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

richtig,

denn es ist ja der sinn, das du begleitet wirst... und ich denke nicht, das eine ausnahme möglich ist...und ich wüßte auch nicht, wo man das beantragen könnte? vieleicht zulassungsstelle... mal fragen..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rene
16.03.2006, 11:37 Uhr

zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

es ist z.B. möglich ab 17 den Führerschein zu machen wenn man keine andere möglichkeit hat zur arbeit zu kommen. Dafür musst man zum Psychologischen Gutachten usw., aber bei der Schule wird es kaum gehn, da es ja normalerweise schulbusse gibt

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