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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
23.02.2006, 10:37 Uhr

....schon aus der Probezeit?

Hallo alle miteinander,
ich hab mal ne etwas blöde Frage: Ich hab im Januar nen Unfall gebaut (glaub 75€ Bußgeld + 3 Punkte) und es kam noch keine Nachschulungsaufforderung, jetzt hab ich mir überlegt, da ich am 11. Februar 1 Jahr meiner Probezeit umhabe noch so nen Kurs zu machen wo ich noch ein Jahr Probezeit gestrichen kriege, somit wär ich ja dann offziell aus der Probezeit und müsste wenn der Nachschulungsbescheid (und somit noch 2 Jahre verlängerung der Probezeit) die Nachschulung nicht antreten, oder?

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23.02.2006, 14:58 Uhr

zu: ....schon aus der Probezeit?

@ heuschrecke

...ein Versuch wärs ja Wert gewesen :-/

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte

Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?

Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar

Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde

Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen