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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sercan
19.02.2006, 22:15 Uhr

Autokauf

Hallo!

ich wollte mir ein Auto kaufen das ca 180km von mir entfernt ist, das problem ist das ich eine rotes Kennzeichen brauche, damit ich das auto von dort abholen kann. Ich weiss nicht wo ich das holen kann und wieviel das kosten würde für einen tag....kann mir einer vielleicht helfen . Ich habe durch google erfahren , das man das sogar fast kostenlos bekommt, wenn man es durch eine Versicherung macht beidem man nacher das auto anmeldet, ist das richtig und wieviel würde das ganze dann kosten. Wir sind zurzeit bei der Allianz und wollen es eventuell da als 2.wagen anmelden.

danke füre eure hilfe

grüsse

Sercan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
20.02.2006, 12:53 Uhr

zu: Autokauf

Ist der Wagen im Moment noch angemeldet?

Dann kannst du doch einfach die alten Kennzeichen des Vorbesitzers noch dranlassen, fährst zur Zulassungsstelle, bringst den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief, die neuen Versicherungsunterlagen mit, schraubst auf dem Parkplatz vom STVA die Kennzeichen ab, gehst mit dem ganzen Kram rein und kriegst n Wisch, wo draufsteht, was deine neue Autonummer ist.

In der Nähe da ist auch bestimmt irgendwo so'n Schilderdrucker, da lässt du dir's dann drucken, dann gehst du zurück zum Straßenverkehrsamt und lässt dir die TÜV- und AU-Plakette verpassen... Dazu gibts dann die neuen Fahrzeugpapiere. Dann schraubst du die neuen Kennzeichen wieder dran... und fertig! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
20.02.2006, 13:07 Uhr

zu: Autokauf

rote kennzeichen erhalten nur noch händler. oder zum bootsanhänger und dergleichen. aien tageszulassung ist die lösung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge