Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
18.02.2006, 11:03 Uhr

Frage zum Turnus der AU

Hallo heute, war meine Frau mit unserem Ford Ka zum TÜV.

Auto ist 2001 erstmals zugelassen, also im Feb 2004 erstmals TÜV und AU, beides für zwei Jahre.

Diesmal - und ewrst jetzt, also beim zweiten TÜV hat die AU nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Nach den Daten, die ich finde, hätte der Ka aber schon - so er ungeregelten KAT hat - ab 2004 jährlich zur AU müssen.

Er hat aber erst jetzt eine 1 Jahresplakette bekommen.

Fehler passiert? Woran erkenne ich, daß wir einen unregelten bzw. evtl. geregelten KAT haben?

Gruß

Ka-Fahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
18.02.2006, 11:31 Uhr

zu: Frage zum Turnus der AU

"Hallo heute, war meine Frau mit unserem Ford Ka zum TÜV.

Auto ist 2001 erstmals zugelassen, also im Feb 2004 erstmals TÜV und AU, beides für zwei Jahre.

Diesmal - und ewrst jetzt, also beim zweiten TÜV hat die AU nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

Nach den Daten, die ich finde, hätte der Ka aber schon - so er ungeregelten KAT hat - ab 2004 jährlich zur AU müssen.

Er hat aber erst jetzt eine 1 Jahresplakette bekommen.

Fehler passiert? Woran erkenne ich, daß wir einen unregelten bzw. evtl. geregelten KAT haben?"

Es gibt keinen KA mit ungeregeltem Kat. Entweder wurde die AU-Plakette falsch geklebt oder es wurde mal eine AU vorzeitig durchgeführt und die AU wurde jetzt ein Jahr zu spät durchgeführt.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.02.2006, 12:29 Uhr

zu: Frage zum Turnus der AU

U-kat gibt es nicht mehr bei neuwagen.
hast du wohl mal einen termin verpennt (sie beitrag vorher).
oder der tüv hat falsche plakette.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
18.02.2006, 22:58 Uhr

Frage geklärt...

Die haben beim TÜV eine falsche Prüfbescheinigung ausgestellt, für ein Jahr.

Auf dem Auto kelbt artig eine blaue Plakette, wie ich inzwischen sah.

Dennoch Danke!

Gruß

Ka-Fahrer

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-014 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn ältere Menschen die Fahrbahn überqueren?

Sie achten oft nicht auf Fahrzeugverkehr

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie bleiben manchmal plötzlich auf der Fahrbahn stehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte

Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?

Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich

Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen

Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen