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06.02.2006, 19:45 Uhr

Führerscheinfrage !

1.Hallo leute, also ich hätte da mal eine Frage und zwar ich hab ja den Rollerführerschein vor nem jahr gemacht und da steht drin als schlüsselzahl das ich ne Brille brauch, jetzt aber hab ich kein Bock mehr ne Brille zu tragen, das Problem könnte mein vor kurzem erworbener autoführerschein "begleitetes fahren mit 17" lösen, kann ich wenn ich von polizisten angehalten werde auch den vorläufigen Autoführerschein vorzeigen oder muss ich den Rollerführerschein zeigen?

2. Darf ich eigentlich mit dem erworbenen autoführerschein mit 17 großequads fahren also mehr wie 50 qm3? Also auch trikes u.s.w?Oder überhaupt irgendwas

3.Was könnte auf mich zukommen seitens der polizei wenn die mich anhalten während ich mit dem roller unterwegs bin und keine Betriebserlaubnis dabei hab? finde die nämlich net

Für ausführliche und individuelle Beratungen würde ich mich sehr freuen,besonders von Herrn Holger ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h