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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 15:04 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

auf jedenfall Bußgeld, es hat nichts damit zu tun ob du Klasse b hast, der Roller darf nur 45/50 Fahren und wenn der Roller "getuned" ist (also Drossel ausgebaut)geht erstens der Versicherungsschutz verloren und 2tens wäre er offiziell nicht im Straßenverkehr zulässig soweit ich weiß....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 15:33 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

Das wäre eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein derartiges Kraftrad dürfte zumindest zur Klasse A1 gehören, für das definitiv keine Fahrerlaubnis besteht.

Zur Strafandrohung guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJNR004370909BJNE
003201308.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Der rote Pkw

Das Motorrad

Ich selbst