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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2006, 18:19 Uhr

zu: Wann wollen die erste Hilfe sehen?

Nach dem Wortlaut des § 21 FEV muss die 1-Hilfe-Bescheinigung bereits dem Antrag beigefügt werden. Bei allen mir bekannten Führerscheinstellen wird es aber so gehandhabt, dass man auch ohne den Nachweis eines 1.-Hilfe-Kurses den Antrag stellen und auch die Prüfung machen kann. Spätestens bei der Erteilung der Fahrerlaubnis (also bei der Aushändigung des Führerscheins) muss der Zettel aber vorliegen. Du kannst also die Prüfung machen, bekommst den Führerschein aber erst, wenn du die 1.-Hilfe-Bescheinigung vorlegen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrweise führt zu hohem Kraftstoffverbrauch?

Fahren mit hoher Geschwindigkeit

Volles Ausfahren aller Gänge

Rasantes Anfahren und unnötiges Beschleunigen