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 Robbit
25.12.2005, 01:14 Uhr
3. Vergehen in der Probezeit!!
Vorweg allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch!
Um zum Punkt zu kommen: ich bin mittlerweile im 4. Jahr meiner verlängerten Probezeit.
Die Verlängerung beruht auf einer Geschwindigkeitsübertretung von 45 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaft, welche mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurde und ein Aufbauseminar nach sich zog. Vor einigen Monaten wurde ich wiederum geblitzt; allerdings mit "nur" ich glaube 11/12 km/h zu viel ausserorts. Die Strafe belief sich hier auf 20 Eur allerdings ohne weitere Punkte oder Folgen.
Vor einer Woche wurde ich nun von einer Zivilstreife beim Überhohlen im Überhohlverbot gefilmt und angehalten. Laut Aussage der Beamten hätte ich mit dem Standardsatz von 40 Euronen Bußgeld und einem flensburgischen Punkt zu rechnen. Nun zu meiner Frage: Mit welchen weiteren Konsequenzen bezüglich meiner Fahrerlaubnis hab ich zu rechen.
Vorab ein herzliches Dankeschön für alle, die sich die Mühe machen, ihre Vermutung, bzw. ihr Wissen mit mir zu teilen.
MfG Robbit

 Robbit
28.12.2005, 03:39 Uhr
zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!
Herzlichen Dank, BS01.
Mit diesem Wissen lässt sich gleich besser Sylvester feiern :D
In diesem Sinne: Einen guten Rutsch und ein gutes Jahr 2006
MfG
Robbit
 Ka-Fahrer
28.12.2005, 23:40 Uhr
zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!
Ja, Robbit, kannste gleich ein Bier mehr kippen, vor der Heimfahrt, gelle?
 Robbit
30.12.2005, 17:16 Uhr
zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!
Tut mir leid, Ka-Fahrer. aber deine Aussage versteh ich jetzt einfach mal als gehalt und niveaulose Provokation.
Ich habe einen absolut harten Standpunkt zu Alkohol am Steuer. Und der heißt für mich, ein Bier getrunken und das Lenkrad ist untouchable.
Wenn du also auf eine Diskussion mit hanebüchenen Stellungnahmen und Rechtfertigungen aus bist, solltest du vielleicht doch lieber den KinderKanal einschalten.
Trotzdem einen guten Rutsch und weiterhin sichere Fahrt auf deinen Irrwegen.
mfG
Robbit
 Skywalker
30.12.2005, 18:45 Uhr
zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!
Hallo !
Kann den Beitrag von Ka-Fahrer nachvollziehen !Vieleicht solltest Du Dir weniger Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen deiner Vergehen machen, sonder primär an deiner Einstellung arbeiten, da die deine Fahrerlaubnistechnische Zukunft erheblich beeinflussen wird ! Gruß...der skywalker
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen
Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen
Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen
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