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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nele
19.12.2005, 22:59 Uhr

Führerschein in NZ

Hallo!
Also, ich werde evt. 1 Jahr Austausch in NZ verbringen. Wenn ich hinfahre bin ich 15 zurück in Dtl. 16. Ich weiß das man dort mit 15 seinen Führerschein machen darf und ich erfülle auch alle Bedingungen. Ich weiß auch das ich zurück in Dtl. eine Nachprüfung machen muss. Aber meine Frage ist jetzt: Wie alt muss ich sein? Darf ich die mit 16 machen und dann Dtl. Straßen unsicher machen? Oder muss ich 2 Jahre warten? Und diese 6 monatige Fahrerlaubnis gilt die auch mit 16 Jahren?
Lg und danke im Vorraus für die Beantwortung
Nele

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy Bumm
02.03.2006, 05:31 Uhr

zu: Führerschein in NZ

@Nele
Wenn Du einen internationalen Führerschein rechtmäßig erworben hast, dann darfst Du auch dann in Deutschland Kraftfahrzeuge 6 Monate führen, wenn Du 16 Jahre alt bist. Die Frist von 6 Monaten beginnt an dem Tag, an dem Du wieder in Deutschland wohnst. Danach darfst Du nicht mehr fahren. Mit 18 kannst Du dann den FS umschreiben evl. mit Prüfung.

PS: Was bedeutet "NZ"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 12:52 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Ich vermute mal, kit "NZ" ist Neuseeland gemeint. Und ohne jetzt nachzusehen ist Neuseeland nicht in der berühmten Anlage 11 der FeV aufgeführt. Für Nele heißt das im Klartext:
Der neuseeländische FS bleibt nach der Ankunft in Deutschland 6 Monate gültig. Dann allerdings erlischt diese Gültigkeit; neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
02.03.2006, 13:44 Uhr

zu: Führerschein in NZ

»neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.«

Stimmt so nicht, umgeschrieben werden sie schon, allerdings nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 14:19 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Sagen wir so: Es wird eine deutsche Fahrerlaubnis nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erteilt, wobei die Vorschriften über die Fahrerlaubnis nicht anzuwenden sind.
:)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird