
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
 tcrack 
11.12.2005, 13:36 Uhr
Auslegungssache
Hallo @ all,
Ich (Motorradfahrer) und meine Freundin (noch in der Motorradfahrschule) waren heute auf einem Parkplatz (auf dem auch Fahrschulen Ihre Prüfungen machen). Folgendes ist passiert: Wir fahren gemeinsam auf den Parkplatz (meine Freundin natürlich als Sozius), wir steigen beide ab (ich , weil ich mal pieseln muste) meine Freundin steigt wieder auf (Motor und zündung waren aus). Ich komme zurück, und winke meiner Freundin zu, das sie mir entgegenkommen soll (aber nur rollen, ohne angelassenen motor). Sie gibt dem Motorrad einen kräftigen stoß mit beiden Beinen und rollt auf mich zu, da biegt plötzlich ein Polizeiwagen auf den Parkplatz, nun kommt natürlich was kommen muß (ohne große erklährung) sagen die beamten, "wohl eine kleine private übungsfahrt, wie... ?" ich sage noch , nein, sie ist nicht gefahren, sondern nur gerollt. wir haben uns dann entschlossen, nichts mehr zu sagen. Die beamten sagten dann nurnoch womit wir rechnen müssen, nähmlich : ich, da mein Führerschein noch auf Probe ist, mit einem Fahrverbot und nachschulung, meine freundin mit dem Verbot, den Führerschein zu vollenden.
Jetzt zu meiner Frage, ist das richtig, das wenn sie nur gerollt ist (ohne angelassenen motor und zündung), das das alles auf uns zukommt ?

 Lynxx
11.12.2005, 13:55 Uhr
zu: Auslegungssache
Immerhin sass sie zumindest am Steuer. Und Übungsfahrten sind grundsätzlich Fahrschulen vorbehalten. Nur auf echtem Privatgelände darf man auch ohne Führerschein rumcruisen. Ob nun Motor aus oder an entscheidet, kann ich leider nicht sagen.
P.S.: Nachdem ich meinen Führerschein hatte, hab ich auf nem Parkplatz noch ein wenig geübt. Plötzlich fuhr da auch die Polizei hinter mir und hat mich dann kontrolliert. :D Nur hatte ich da einen Führerschein und die Polizisten fanden es irgendwie amüsant und ich auch. *g* Das war meine erste Polizeikontrolle gleich bei der ersten Fahrt ohne Fahrlehrer.
 Georg_g
11.12.2005, 16:00 Uhr
zu: Auslegungssache
Nach der Rechtsprechung des BGH reicht für ein Fahren ohne Fahrerlaubnis das Rollenlassen eines Kraftfahrzeugs. Es ist nicht notwendig, dass das Fahrzeug durch Motorkraft in Bewegung gesetzt wird.
 tcrack 
31.01.2006, 16:00 Uhr
zu: Auslegungssache
Ermittlungsverfahren wurde gemäß §170 Absatz 2 der StPO eingestellt.
Phuuuu, nochmal schwein gehabt ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie dürfen nicht nach links weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?
Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt
Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt
Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt
Passende Artikel bei amazon.de:
| |  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|