Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lynxx
11.12.2005, 01:07 Uhr

Vater übernimmt Strafe?

Hallo,

wurde leider in einer 60er Baustelle auf der Autobahn mit 88 geblitzt... sehr ärgerlich, da ich ansonsten immer korrekte Geschwindigkeit einhalte... nur dort ging es auf 100, 100m später auf 80, nochmal 100m später schon auf 60... da ich auf dem linken Fahrstreifen neben einem LKW war, wollte ich vorbei und habe ausrollen lassen, vor dem LKW auf den rechten Fahrstreifen gewechselt und dann zack, Blitz... zu spät. :(

Für mich hieße das, dass ich 3 Punkte bekäme, 50 Euro zahlen müßte, die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden würde und ich ein Aufbauseminar absolvieren müßte (weitere ~300 Euro). Könnte aber mein Vater die Strafe übernehmen, und so mir die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar ersparen? Wird auf "Betrug" bei sowas überprüft? Denn wenn man das Foto mit dem Bild meines Dads vergleichen wurde, wäre es wohl seltsam. Aber gut, mich erkennt man auch nicht mehr... auf Führerschein mit Brille und kurzem Haar, habe ich doch jetzt Kontaktlinsen und lange Haare zum Zopf gebunden.

Wie seht ihr die Lage? Auf jeden Fall wird mein Vater mich erstmal nicht "verraten". Wenn die ermitteln, muss dann auf jeden Fall ich die Strafe übernehmen oder kann mein Vater einfach zahlen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lynxx
11.12.2005, 01:33 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Noch als Anmerkung... das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet. Er hat also den ersten Breif bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.12.2005, 01:36 Uhr

zu: Vater übernimmt Strafe?

Na grundsätzlich kriegt der Fahrzeughalter ja die Post. Wenn dein Vater also eingetragen ist, dann kannste davon ausgehen das er zahlen muss. Das Bild wird ja erst überprüft, wenn dein Vater Einspruch einlegt. Gibt dieser den Verstoß allerdings zu, ist die Sache hiermit erledigt.

Die Frage ist jetzt nur, ob dein Vater das übernehmen will ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer Waren liefern muss

Wer etwas einkaufen will

Wer jemanden besuchen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich