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 das_bin_ich
05.12.2005, 21:37 Uhr
Eltern mit in Unterricht?
Hallo,
müssen die Eltern mit mir den Unterricht besuchen wenn ich den Kalsse B mit 17 mache?
Was kostet das dann fuer meine Eltern?
BTW, kann ich auc hKlasse BE mit 17 machen?
mr.handy@arcor.de
 Georg_g
05.12.2005, 22:41 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
Die Eltern müssen natürlich nicht den kompletten Theorieunterricht besuchen. Zur Anmeldung kann ein Elternteil mitkommen, um den Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.
Die Klasse BE kannst du ebenfalls schon mit 17 Jahren machen.
 xgoedex
06.12.2005, 00:30 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Begleitperson (Erziehungsberechtigter lt. geltendem Schulrecht, also auch ein Stiefvater oder -mutter) eine ca. 90 minütige Einweisung machen soll oder muß. Vielleicht gibt es da je nach Bundesland auch unterschiedliche Regelungen? Oder aber ich bringe da jetzt irgendwas durcheinander.
 xgoedex
06.12.2005, 00:42 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
Bin gerade fündig geworden. Ich meinte dies hier:
»Gegen Ende der Fahrschulausbildung sollten sowohl der jugendliche Fahranfänger als auch seine erziehungsberechtigten Begleiter noch an einer 90-minütigen Schulung zur Vorbereitung auf das begleitete Fahren teilnehmen. In diesem Vorbereitungskurs werden sie nicht nur über die wissenschaftlichen Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Modellversuchs informiert, sondern es sollen dort auch zusätzlich spezielle Fragen des begleiteten Fahrens diskutiert werden, wie z. B. das Schaffen einer entspannten Atmosphäre im Fahrzeug oder der Umgang mit Konfliktsituationen.«
Wird zumindest in Bremen von entspr. instruierten Fahrlehrern wohl kostenlos angeboten.
 das_bin_ich
06.12.2005, 18:21 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
und wie ist es in nrw?
 bluebell
06.12.2005, 19:16 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
also soweit ich weiß wird so ein seminar in nrw auch angeboten...ist aber keine pflicht...muss mal in der FS nachfragen...
 Ola 
06.12.2005, 21:21 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
Also, ich habe jetzt meinen Führerschein mit 17.
Die Ausbildung läuft ganz normal ab, ohne irgendwelche Besonderheiten, wie Eltern im Unterrricht oder so. Weder ich noch meine Eltern haben eine 90-minütige Schulung oder Ähnliches gemacht. Bin mit vorgeschriebener Begleitung einfach losgefahren. :)
 xgoedex
06.12.2005, 21:40 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
»Weder ich noch meine Eltern haben eine 90-minütige Schulung oder Ähnliches gemacht. Bin mit vorgeschriebener Begleitung einfach losgefahren. :) «
Ist ja auch keine Pflicht, sondern wohl nur eine Empfehlung für den beiderseitigen Umgang miteinander. Da bekommt der Begleiter gesagt, dass er kein Fahrlehrer ist und nicht auf die Idee kommen soll, während der Fahrt ins Lenkrad zu greifen oder die Handbremse zu ziehen oder den Fahrer auf andere Weise bekloppt oder nervös zu machen etc. pp.
Ist für manche Elternteile vielleicht ganz angebracht ;-)
Kann mir vorstellen, dass der ein oder andere Fahranfänger durch einen hysterischen Vater als Beifahrer ganz schnell verunsichert ist und erst recht Fehler macht.
Andererseits soll der Fahranfänger ja von der Erfahrung des Begleiters profitieren.
Damit das Ganze möglichst produktiv ist und nicht vielleicht im dicken Familienstreit endet, werden wohl diese Vorbereitungskurse angeboten, die Fahranfänger und Begleiter gemeinsam besuchen sollen.
Ich finde die Idee gar nicht schlecht. Und wenn es tatsächlich kostenlos ist, sind die 90 Minuten Zeitaufwand sicherlich eine sinnvolle Investition.
 das_bin_ich
07.12.2005, 19:52 Uhr
zu: Eltern mit in Unterricht?
also müssen die eltern nichts bezahlen?
weil der fahrlehrer meinte hier was von 10 euro für irgendne eintragung usw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Anfang einer geschlossenen Ortschaft
Ende einer geschlossenen Ortschaft
Beginn einer Umleitung
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