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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tina57
25.11.2005, 16:29 Uhr

Führerschein wegen Trunkenheit weg

Ich bin ziemlich deprimiert, war auf einer Feier bei meiner Freundin. Wir haben unsere Betten mitgenommen, wollten dort schlafen, weil wir wussten, dass wir Alkohol trinken. Leider hat uns ihr Mann indirekt rausgeschmissen. Ich war so konfus, wir hatten wirklich keinen Streit, dass ich meinen Mann weckte, er schlief schon und wir sofort das Haus verlassen haben. Leider habe ich mich dann ans Steuer gesetzt und bin dann von der Polizei wegen zu langsamen Fahrens angehalten worden. Zweimal pusten hat nichts ergeben, beim dritten mal 1,2 %. Kommt beim Bluttest noch mehr raus? Ich weiss, dass ich mehrere Futschis (Weinbrand mit Cola) getrunken habe. Weis aber nicht wie stark die Mischung war, eigentlich machen wir keine starken Mischungen,wir Frauen. Jetzt ist die Freundschaft hin und der Lappen weg. Bin selber Schuld, weiss ich. Hätte trotz allem ein Taxi nehmen müssen. Ich habe keinerlei Vorstrafen, hatte 20 Jahre lang den FS. Mein Anwalt redet von einem Jahr entzug und ein Nettomonatsgehalt Strafe. Vielleicht ergibt ja der Bluttest ein niedrigeren Wert als das Röhrchen. Wer hat Erfahrung. Muss jetzt morgens immer durch den dunklen Wald zur Arbeit. Ist recht gruselig. Bin 48 Jahre und weiss, dass ich aus diesem Fehler lerne.

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25.11.2005, 16:38 Uhr

zu: Führerschein wegen Trunkenheit weg

warte mal den bluttest ab. der ist relevant für ein gericht. meist ist der wert da ein wenig niedriger, weil merh zeit zw. trinken und blutentnahme. allerdings ist bei 1,2 wohl immer noch zuviel.
die umstände werden sicher berücksichtigt (nicht von anfang an geplant bzw. damit rechnen müssen noch zu fahren).
dumme frage: hat dein mann auch was getrunken. ich meine warum ist er nicht gefahren?
da du ersttäterin bist, kannst du glaub auch wählen wann du den fs abgeben willst (nach dem urteil natürlich). so kannst du das in die ferien legen oder sonst wenn es besser passt.
mir selber ist zum glück noch nichts dergleichen passiert.
wünsche deinem anwalt viel erfolg.

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25.11.2005, 19:47 Uhr

zu: Führerschein wegen Trunkenheit weg

ups, dass mit dem einen jahr habe ich leider überlesen. dann geht wohl leider nichts.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Mann.

Dem Kind.

Der Frau.