Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
21.11.2005, 10:47 Uhr

Maut und Fahrverbot

Hallo wir wollen nächsten Samstag mit einem LKW (7,5t) nach Frankreich. Es bleibt nicht aus, dass wir Sonntag fahren müssen. wie ist das? Ab wann gilt das Fahrverbot und vor allen dingen für wen. Und dann noch die frage: sind wir maut-pflichtig? hab noch nichts im internet gefunden darüber.

danke !!

Steffif

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
21.11.2005, 11:45 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

Danke, danke danke danke :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
21.11.2005, 12:15 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

aber ob das in frankreich auch gilt. ich mein das fahrverbot ab7,5t.
in der schweiz ist es z.b. ab 3,5t.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
21.11.2005, 12:45 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

ist auch so :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
01.12.2005, 09:52 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

Also nur zur Info: In Frankreich ist Maut-Pflicht für alles und jeden (und die wollen nicht wenig geld haben)

Sonntagsfahrverbot gilt für 7,5 t nicht...

GRuß steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank W.
22.12.2005, 20:58 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien) sowie Sonn- & Feiertag von 00.00-22.00Uhr. Ohne Anhänger (bis 7,5t zGM) kein Fahrverbot bei nichtgewerblichen Verkehr.
Mautauskünfte für Frankreich bzw. Ausland erhält man am innerdeutschen Mautterminal vor Ausreise aus DL. Wenn du erst in Fr.-Reich feststellst,dass du mautpflichtig bist darfst du nicht nur nachzahlen,sondern die wollen noch einige Euronen zusätzlich.Die Franzosen sind knallhart in allen Regeln ihrer StVO.Erwischen die dich also,kann es dir unter Umständen passieren,dass du Weihnachten hinter schwedischen Gardinen in Frankreich verbringst.Mautgebühren kann man auch online bezahlen. Bin mir nicht sicher welche Seite genau. Versuche es mal in der Suchmaschine unter OBU (On Bord Unit)=Mauterfassungsgerät oder Maut-online.Da findest du bestimmt was.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.12.2005, 21:40 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

»fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien)«

Dass du dich im Monat geirrt hast, hat ja sonhol schon festgestellt. Du hast dich aber auch noch bezüglich der Ferienreiseverordnung geirrt. Die gilt nämlich nur in den Monaten Juli und August.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank W.
22.12.2005, 22:34 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

Oh,sorry im Monat geirrt? Kann nicht sein. Wollte doch eigentlich fragen wie es Steffi in Frankreich gefallen hat und ob sie zu Weihnachten wieder fährt! (grins) Die Reiseverordnung bezieht sich aber auf alle gesetzlichen Ferien.Also nicht nur im Sommer.Glaube aber nicht,dass Steffi soviel Geschenke für die franz. Freunde hat um nochmal mit LKW dorthin zu fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
23.12.2005, 12:39 Uhr

zu: Maut und Fahrverbot

Danke für die Ausführungen :)

Die Fahrt mit dem LKW dorthin hat mir wirklich gereicht. Es war mehr als anstrengend... Aber in Frankreich fährt es sich doch wirklich gut. Sehr gesittete Autofahrer unterwegs...

Also Leute, Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins neue Jahr :)

LG Steffi

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren