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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Franny
13.11.2005, 14:29 Uhr

Darf FS Führerschein einbehalten?

Hallo erst mal. Hätte da mal eine Frage. Darf die Fahrschule rein rechtlich gesehen den FS nach der Prüfung einbehalten? Es wurde für einen bestimmten Betrag der noch zu begleichen ist Ratenzahlung ausgemacht. Der größere Teil ist also schon bezahlt. Meine Fahrlehrerin meihnte das sie den FS so lange behalten bis abbezahlt ist( was ich auch durchaus nachvollziehen kann), aber das ich solange nicht fahren darf. Stimmt das, oder darf ich durchaus fahren? Wollte jetzt nur mal wissen wie das rein rechtlich gesehen ist, will also keinen Stress mit meiner Fahrschule. Danke schon mal im vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 16:29 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

frage aus intresse: mit welcher begründung gibts ein mahnverfahren wenn ratenzahlung ausgemachtw ar und er die raten pünktlich zahlt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
13.11.2005, 16:47 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

also ich musste vor der prüfung die rechnung bezahlen. hab in der letzten stunde vorher die rechnung bekommen und hab dann vorher gezahlt und hatte am prüfungstag nix mehr damit am hut!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.11.2005, 18:22 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

@ BS01:

Ich würde von der Tatsache, dass ein FL den Führerschein einbehält, keineswegs auf seine Unzuverlässigkeit nach dem FahrlG schließen.

Erklärt sich der Fahrschüler mit dieser Vorgehensweise einverstanden (was hier ja nicht zutrifft), dann bin ich sogar der Meinung, dass dieses Verfahren völlig legal (wenn auch nicht unbedingt ideal) ist.

Der Führerschein ist ja (wie z.B. auch der Personalausweis) Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der Fahrerlaubnisinhaber ist üblicherweise der rechtmäßige Besitzer des Führerscheins. Auf seinen Besitz kann jedermann durch einen Vertrag vorübergehend verzichten. Wenn der Fahrschüler sich also damit einverstanden erklärt, dass der Führerschein bis zur Bezahlung aller Kosten im Besitz der Fahrschule bleibt, dann ist das m.E. rechtlich unbedenklich. Fehlt eine solche Vereinbarung, dann könnte der Fahrschüler allerdings die Herausgabe des Führerscheins verlangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FreakOfLIfe
20.11.2005, 15:35 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

Hallo!
Hab ein ähnliches problem!
Habe meinen FS letzte woche gemacht und natürlich bestanden! jetzt behält die FS den FS solange ich bezahlt habe! und jetzt mein problem ich fange in zwei wochen mit arbeiten an und brauche den FS dann unbedingt, weil bus oder bahn verbindung gibt es nicht, desweitern stellt mich die firma ein unter der voraussetzung das ich einen FS habe! da ich einen firmen wagen bekommen soll! was nun gibt es eine möglich keit den FS rechtlich bei der FS zu holen, also das ich einen gesetzlichen text oder paragraphen in der hand halte und der FS vorlege????

MFG FreakOfLife

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte

Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?

Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde

Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde

Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen