Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cherub
11.11.2005, 15:10 Uhr

Klasse A beschränkt - Eintrag im Führerschein?

Hallo,

habe heute meinen endgültigen Führerschein abgeholt (bin vorher mit einem vorläufigen gefahren, weil ich A und BE erst nach meinem 18. bestanden hab).
Jetzt ist es doch so, dass man erst zwei Jahre mit A beschränkt fahren darf, d.h. nur bis 25 kW Leistung (oder so).

In meinem Schein steht jetzt bei "A beschränkt" ein *), was heißt, dass ich die Prüfung bestanden hab und solche Motorräder fahren darf. Allerdings steht drunter, bei "A offen", NICHTS. Nicht mal ein Strich, der bei den anderen Klassen eingetragen ist, die ich nicht besitze.
Ist das absichtlich so? Wird darin dann nach zwei Jahren eingetragen, dass ich offene Motorräder fahren darf? Oder muss ich gar nix machen, und darf dann nach zwei Jahren automatisch offene Maschinen fahren?

mfg
Cherub

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.11.2005, 16:21 Uhr

zu: Klasse A beschränkt - Eintrag im Führerschein?

Das ist korrekt so, eine Umschreibung nach 2 Jahren ist nicht erforderlich, du darfst automatisch offen fahren.

Wenn du öfter im Ausland fährst, könnte es aber sinnvoll sein, trotzdem die offene Klasse eintragen zu lassen, da vielleicht nicht überall bei den Polizisten die deutsche 2-Jahres-Regel bekannt ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

An Fußgängerüberwegen

In Kurven

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren