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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2005, 15:56 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Tja, Parkplätze sind weder Schwimmbäder noch Campingplätze. Deswegen hinken die Vergleiche mit den "lebensnahen Beispielen" etwas. Ich würde die Bestimmungen der StVO so interpretieren, dass ein Benutzer je benötigter Parkfläche zahlen muss. Ein Wohnmobil, das zwei Parkflächen benötigt, müsste auch zwei Parkscheine ziehen, während 4 oder 6 Motorräder, die in einer einzigen Parklücke stehen, nur einen Parkschein benötigen.

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02.11.2005, 16:30 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

»@georg_g
jedes moped zahlt für sich selber. siehe beispiel smart. ging lang und breit durch die presse.«


Das kenne ich anders, eben so, dass mehrere Motorräder nur einen Parkschein je Parkflächenmarkeirung benötigen. Beim Smart kenne ich nur die Thematik, wo Smart-Fahrer ihr Vehikel quer zur Fahrtrichtung abgestellt haben. Es dürfte auch bei einem Smart kaum möglich sein, zwei Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Parkflächenmarkierung unterzubringen.

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02.11.2005, 16:49 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Ich habe beim Googlen einige Urteile gefunden, wonach mehrere Motorräder beim Parken im Bereich einer Parkuhr gemeinsam parken dürfen und nur einmal bezahlen müssen. Warum sollte das bei Parkscheinautomaten anders sein? Es gibt ja nur einen technischen, aber keinen rechtlichen Unterschied zwischen Parkuhren und Parkscheinautomaten.

"Die Städte brauchen das Geld" ist für mich erst mal kein Argument. Die Städte können sich auch bei Geldmangel nicht über die StVO hinwegsetzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B

Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz