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28.10.2005, 18:11 Uhr

Muss ich zur Nachschulung?

Hi,
Ich brauche Antwort auf meine Frage, ob ich wegen einem Unfall in der Probezeit zur Nachschulung muss. Mir ist das ganze in der Stadt passiert bei regennasser Fahrbahn. Bin aus der Kurve gerutscht, war nicht unbedingt zu schnell, habe nur falsch eingelenkt.

Habe jetzt nen Brief bekommen:

"Ihnen wird zu Last gelegt ..... nicht angepasste Geschwindk. bei regennasser Fahrbahn..."

Dazu muss ich Stellung nehmen. Hoffe dass es nur ein Bußgeld gibt. Es ist niemand zu Schaden gekommen außer die Leitblanke :)

Danke für Antworten

M.f.G

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28.10.2005, 18:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Da muss ich dich leider enttäuschen ... Nicht angepasste Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn mit Sachschaden kostet 75 € und bringt 3 Punkte in Flensburg. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß, d.h. das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung werden folgen.

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28.10.2005, 20:18 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Mir ist nichts passiert. Nur der Leitplanke und dadurch auch meinem Auto :) Naja dafür hab ich jetzt nen neues    gg

WILL NICHT ZUR NACHSCHULUNG *heul*

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28.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Muss ich zur Nachschulung?

Wie ist das eigentlich mit der Nachschulung? Muss ich da meinen Führerschein in der Zeit abgeben ? Darf ich totzdem fahren ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Unterführung

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Sackgasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit

Unaufmerksamkeit, Ablenkung