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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
20.10.2005, 17:36 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Hey Simona,

das Thema hatten wir letzdens schon mal mit dem Führerschein in Polen.

Wenn du in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, mußt du einen angemeldeten Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr in dem Land haben wo du fahren willst. Den Wohnsitz mußt du auch tatsächlich nutzen. Wenn du keinen anmeldest, aber Arbeit oder Familie dann der Grund sind, warum da einen lebst, ist das auch OK. Aber 6 Monate sind fest. Manche Fahrschulen bilden dich auch früher früher aus, das ist aber nicht die Regel.

Und wie lange du dann brauchst, um die Fahrprüfung zu bestehen, liegt an deinen Fähigkeiten. Und wenn du bestanden hast, kannst ihn dann da umschreiben lassen, wo du dann wieder wohnst.

Sorry, aber um die Wohnsitzregelung kommst du nicht drum herrum.

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20.10.2005, 17:50 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Ach ja, jetzt wo ich es lese...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

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Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

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Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

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