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10.10.2005, 22:50 Uhr

zu: EU-Führerschein Umstellung

Siehe §76 FeV Nr.10

=> Also wenn Antrag bis zum 31. Dezember 1998 und das Mindestalter erreicht, dann hatte man noch bis zum 30. Juni 1999 Zeit zu bestehen. Allerdings gab es dann bei der Klasse 3 die Klassen CE79 und T nicht dazu.

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10.10.2005, 23:11 Uhr

zu: EU-Führerschein Umstellung

Also so wie ich den Satz »Die Fahrerlaubnis wird in den Klassen erteilt, die nach Anlage 3 bei einer Umstellung einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis zugeteilt würden, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 jedoch nur die Klassen B, BE, C1, C1E, M und L.« verstehe, gab es die Klassen CE79 und T dann auch nicht auf Antrag dazu.

Dies gilt für Fahrerlaubnisse die von 01.01.99 bis 30.06.99 noch aufgrund eines alten Antrages nach dem alten Recht erteilt wurden (Ausgehändigt wurde aber dann schon der Kartenführerschein)

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