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 Georg_g
07.10.2005, 10:18 Uhr
zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!
Da hat die Polizistin wohl nur geblufft, denn schnelles Kurvenfahren alleine ist keine Ordnungswidrigkeit. Sie kann auch gar keinen "Bericht" nach Flensburg schicken. Flensburg wird automatisch informiert, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Theoretisch könnte die Polizei bei bestimmten Beobachtungen, die einen Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung aufkommen lassen, die Führerscheinstelle (nicht das KBA) informieren. Schnelles Kurvenfahren alleine reicht dazu aber nicht aus. Und wenn nicht mal die Reifen gequietscht haben, dürftest du ja auch noch eine Reserve in der Kurvengeschwindigkeit gehabt haben. Über den Vorfall würde ich mich also keine weiteren Gedanken machen.
 Duff
07.10.2005, 16:15 Uhr
zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!
Seh ich genauso wie mein Vorredner, die Polizei wollte nur an deine Vernunft appellieren, damit du nächstes Mal langsamer fährst...weil evtl. bei Regen wäre deine Kurvenfahrt in eine Drehung ausgeartet, was du sicherlich nicht willst!
Duff
 Ps2spieler
07.10.2005, 21:30 Uhr
zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!
Hast du veileicht die Kurve leicht geschnitten das mach ich auch gerne auf sehr übersichtlichen Kurven wenn kein Gegenverkehr kommt. Das ist verboten aber was für Konsequensen das hat weis ich auch nicht. Kann mir das einer sagen(Bin noch in Probezeit)
Muss dazu sagen mach ich normal nicht nur auf bestimmten Straßen wo Kurve an Kurve ist und alle sehr Übersichtlich. Das machen da auch 3 von 4!!!!
 xgoedex
07.10.2005, 23:03 Uhr
zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!
»Hast du veileicht die Kurve leicht geschnitten das mach ich auch gerne auf sehr übersichtlichen Kurven wenn kein Gegenverkehr kommt. Das ist verboten aber was für Konsequensen das hat weis ich auch nicht. Kann mir das einer sagen(Bin noch in Probezeit)«
Kann ich dir sagen.
Zum § 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) gibts folgende Tatbestände:
TBNR 102006: Sie fuhren nicht möglich weit rechts. 5,- Euro
TBNR 102130: Sie bentzten nicht die rechte Fahrbahnseite 10,- Euro
TBNR 102131: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere. 20,- Euro
TBNR 102648: Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch andere. 2 Punkte, 40,- Euro
TBNR 102649: Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 2 Punkte, 50,- Euro
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Motorräder
Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
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