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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.10.2005, 10:18 Uhr

zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!

Da hat die Polizistin wohl nur geblufft, denn schnelles Kurvenfahren alleine ist keine Ordnungswidrigkeit. Sie kann auch gar keinen "Bericht" nach Flensburg schicken. Flensburg wird automatisch informiert, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Theoretisch könnte die Polizei bei bestimmten Beobachtungen, die einen Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung aufkommen lassen, die Führerscheinstelle (nicht das KBA) informieren. Schnelles Kurvenfahren alleine reicht dazu aber nicht aus. Und wenn nicht mal die Reifen gequietscht haben, dürftest du ja auch noch eine Reserve in der Kurvengeschwindigkeit gehabt haben. Über den Vorfall würde ich mich also keine weiteren Gedanken machen.

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07.10.2005, 16:15 Uhr

zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!

Seh ich genauso wie mein Vorredner, die Polizei wollte nur an deine Vernunft appellieren, damit du nächstes Mal langsamer fährst...weil evtl. bei Regen wäre deine Kurvenfahrt in eine Drehung ausgeartet, was du sicherlich nicht willst!

Duff

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07.10.2005, 21:30 Uhr

zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!

Hast du veileicht die Kurve leicht geschnitten das mach ich auch gerne auf sehr übersichtlichen Kurven wenn kein Gegenverkehr kommt. Das ist verboten aber was für Konsequensen das hat weis ich auch nicht. Kann mir das einer sagen(Bin noch in Probezeit)

Muss dazu sagen mach ich normal nicht nur auf bestimmten Straßen wo Kurve an Kurve ist und alle sehr Übersichtlich. Das machen da auch 3 von 4!!!!

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07.10.2005, 23:03 Uhr

zu: zu forsch in die Kurve? Polizei "zieht raus"!?!

»Hast du veileicht die Kurve leicht geschnitten das mach ich auch gerne auf sehr übersichtlichen Kurven wenn kein Gegenverkehr kommt. Das ist verboten aber was für Konsequensen das hat weis ich auch nicht. Kann mir das einer sagen(Bin noch in Probezeit)«

Kann ich dir sagen.
Zum § 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) gibts folgende Tatbestände:

TBNR 102006: Sie fuhren nicht möglich weit rechts. 5,- Euro

TBNR 102130: Sie bentzten nicht die rechte Fahrbahnseite 10,- Euro

TBNR 102131: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere. 20,- Euro

TBNR 102648: Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch andere. 2 Punkte, 40,- Euro

TBNR 102649: Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 2 Punkte, 50,- Euro

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten