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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JonesF
06.10.2005, 09:32 Uhr

Mofa

Hallo..ich werde auch bald 15 un will meinen führerschein machen....den bekomme ich auch bezahlt..aber wie sieht das aus mit einem Mofa..was müsste ich dafür hinblättern??(am besten ein crossmofa oder sowas...einfach ein gude...ungefähr?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.10.2005, 19:49 Uhr

zu: Mofa

Führerschein kannste frühestens mit 16 machen, fürs Mofettchen reicht aber die Prüfbescheinigung mit 15 allemal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern son-goku
06.10.2005, 20:52 Uhr

zu: Mofa

wenn du den Normalen Mofa Führerschein meinst
Ich musste so 120 € zahlen aber das kommt auf die Fahrschule an am besten frägst du dort nach

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
06.10.2005, 21:32 Uhr

zu: Mofa

Soso, Herr
Major sind ein Nach-65er, hihihi

Zu den andern:

Jedenfalls scheint es noch einen abnormalen Mofa-FÜHRERSCHEIN zu geben, welchen Buchstaben hat der?

Ich konnte den bei mir auf der Karte nicht finden, wäre für Aufklärung dankbar.

Prüfbescheinigung brauchte ich nicht, weil Vor-65er, muß ich jetzt vielleicht doch noch einen Mofa-FÜHRERSCHEIN machen?
In wie weit wird da was von der alten Klasse 1 angerechnet, oder muß ich alles komplett machen?

Fragen über Fragen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.10.2005, 21:38 Uhr

zu: Mofa

Hör doch auf mit dieser lächerlichen Unterscheidung zwischen Führerschein und Prüfbescheinigung. Jeder weiß, was mit dem "Mofa-Führerschein" gemeint ist, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
07.10.2005, 01:21 Uhr

zu: Mofa

Uiiii super, allerdings fall ich ohne Beiwagen immer um, wie krieg ich das geregelt?
Sollte ich den Beiwagen mit Klarlack streichen, dann sieht ihn der Prüfer nicht....hmmmm, könnte vielleicht klappen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen