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29.09.2005, 14:38 Uhr

zu: Franzoesischer Fuehrerschein

Du kannst mit einem französischen Führerschein hier problemlos fahren, er muss nicht umgeschrieben werden und er muss auch nicht mehr in Deutschland registriert werden. Die frühere Registrierungspflicht hatte etwas mit der Überprüfbarkeit der Probezeit zu tun, wurde aber schon vor einiger Zeit gestrichen. Für deine 2-jährige Probezeit wird die Zeit in Frankreich angerechnet, d.h. die Probezeit läuft auch hier ab Erteilungsdatum.

Die 3-Jahres-Frist, innerhalb derer man von für eine Umschreibung von den Ausbildungsvorschriften befreit ist, gilt nur für Nicht-EU-Fahrerlaubnisse, spielt für dich also keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Über Notrufsäulen