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 steffenbla
04.09.2005, 01:16 Uhr
2. Vergehen in Probez. und vor ablauf asf? Was nun?
Hallo ich habe im Dezember einen Unfall gebaut, in meiner Probezeit! 3 Punkte + Bußgeld + Aufbauseminar! Muss bis zum 30.8.2005 erledigt sein. Ich habe die bescheinigung am 16.8.2005 abgegeben. heute ist ein Brief angekommen mit einer vorladung das ich innerorts jemanden genötigt hätte! Weiß aber nicht mehr was da gewesen sein könnte. Das Vergehen war laut Brief am 11.8.2005. War da auch unterwegs. Was kann mir passieren? Gab doch mal was dass das dann keine auswirkung hat wenn es während der frist passiert. ASF habe ich ende juni gemacht!
Kann ich zum verkehrpsychologen verdonnert werden oder wird es dann nur beim Bußgeld bleiben, falls sich rausstellt, das es was schlimmeres war, evtl. ausbremsen oder sonstiges? Bin immer noch in der Probezeit!
Wie sieht es aus wenn die zu zweit im Auto waren und ich streite das ab, können die dann recht bekommen? Und wie sieht es aus wenn die mich genötigt haben, weil wenn dann tue ich das nicht aus langer weile, dann muss schon was vorgefallen sein! Danke im voraus!
Wie sieht es aus wenn die den Fahrer nicht beschreiben können? Dann kann man ja nicht beweisen wer gefahren ist! Weil weiß absolut nicht mehr was da war! Kann ja kein fahrer zugeordnet werden! Wie sieht die beweislage hier aus!

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte
Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?
Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren
Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen
Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
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